Schilfrohr weht am Ufer eines Sees

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Webinar mit Herrn Dirk Sachse

Die Unternehmensnachfolge ist unvermeidbar – Handlungsempfehlungen für eine erfolgreiche Übergabe

Einladung zum Webinar / 16, März 2023 / 18.00 – 19.30 Uhr

Über kurz oder lang steht jede(r) Unternehmer(in) vor der Heraus-forderung, den eigenen Betrieb auf eine(n) Nachfolger(in) zu über-geben. Mit unserem Webinar wollen wir Ihnen hierfür einen groben Leitfaden an die Hand geben. Der Referent, Dirk Sachse, gehört zu unseren Mitgliedern. Mit über 20 Jahren Erfahrung zum Thema „Unternehmenstransaktionen“ berät er norddeutsche Unter-nehmer(innen) bei der Übergabe ihres Lebenswerkes.
Zum Inhalt: Die Weitergabe an einen neuen Gesellschafter ist grundsätzlich ein völlig normaler und unvermeidlicher Prozess in der Entwicklung eines Unternehmens. Für die abgebenden Inhaber ist es in der Regel aber ein einmaliger Vorgang, der nicht selten mit einer hohen emotionalen Belastung verbunden ist. Erschwerend kommt hinzu, dass der bisher „übliche“ Weg einer Übergabe in der Familie immer mehr an Bedeutung verliert. Daher müssen alternative Lösungen gefunden werden. Aber hier beginnen die Fragen – „Bin ich und ist das Unternehmen auf eine Übergabe wirklich vorbereitet?“ – „Wie soll das Unternehmen fortgeführt werden, und wie ist meine künftige Rolle?“ – „Wie lauten meine Ziele – monetär und nicht-monetär?“ – „Wann rede ich mit meiner Belegschaft?“ – um nur ein paar wenige zu nennen. Auch hierauf werden in unserem Webinar erste Antworten gegeben.
Anmeldungen erbitten wir bis zum 14.03.2023 per Mail an info@uv-oh-ploen.de

Mit besten Grüßen
Hannes Wendroth
Im Original gezeichnet

Wichtig für Unternehmen: Arbeitsbescheinigungen müssen ab 1. Januar 2023 online übermittelt werden!

Pressemitteilung
Nr. 73/ 2022 – 29. Dezember 2022
Wichtig für Unternehmen: Arbeitsbescheinigungen müssen ab 1. Januar 2023 online übermittelt werden!
Papierform war gestern: Unternehmen, die ab dem 01. Januar 2023 Arbeitsbescheinigungen sowie Bescheinigungen über Nebeneinkommen an die Arbeitsagentur übermitteln wollen, können dies dann nur noch elektronisch veranlassen.
Wenn sich Beschäftigte arbeitslos melden müssen und Arbeitslosengeld beantragen, ist für die Berechnung eine sogenannte Arbeitsbescheinigung notwendig, die von den Betrieben ausgestellt wird. Bis zum Ende dieses Jahres war die Übermittlung der Daten noch in Papierform möglich. Das geht ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr. Dies betrifft auch Bescheinigungen über Nebeneinkünfte, wenn jemand in der Zeit der Arbeitslosigkeit eine Nebentätigkeit in einem Unternehmen ausübt.
Ab 2023 können beide Bescheinigungen nur noch digital an die Agentur für Arbeit übermittelt werden. Die Arbeitsagentur hat hierfür das Verfahren BEA - „Bescheinigungen elektronisch annehmen“ - eingerichtet. „Das Angebot existiert bereits seit 2014“, erläutert Hans-Martin Rump, Leiter der Agentur für Arbeit Kiel. „Seitdem können Unternehmen die digitale Übermittlung von Bescheinigungen nutzen. Das erleichterte schon in der Vergangenheit vielen Betrieben den Datenaustausch mit der Agentur für Arbeit. Neu ist nun allerdings, dass ab Anfang 2023 Arbeitgeber dieses elektronische Verfahren verpflichtend nutzen müssen.“
Die Online-Übermittlung hat viele Vorteile für die Betriebe:
So spart das elektronische Verfahren Kosten für die Erstellung, den Druck und den Versand der Unterlagen. Außerdem reduziert sich für alle Beteiligten die Bearbeitungszeit, da mit weniger Nachfragen zu rechnen ist. Die Bescheinigung muss auch nicht mehr an die Beschäftigten ausgehändigt werden. Diese erhalten einen Nachweis der übermittelten Daten direkt von der Arbeitsagentur.
Viele Lohnabrechnungsprogramme bieten eine entsprechende Funktion für die digitale Übermittlung bereits an. Alternativ kann aber auch die kostenlose online-Anwendung sv.net unter https://standard.gkvnet-ag.de/svnet/ genutzt werden.
Telefon: 0431 709 1666
www.arbeitsagentur.de
Agentur für Arbeit Kiel • Pressestelle
Adolf-Westphal-Str. 2, 24143 Kiel
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Die Pflicht zur Online-Übertragung gilt für alle Arbeitsverhältnisse, die ab dem
01. Januar 2023 enden. Wichtig: eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen.
Lediglich für Arbeitsverhältnisse, die bis zum 31. Dezember 2022 enden, bleibt die Möglichkeit zur Abgabe in Papierform bestehen.
Bei Rückfragen zur Lohnabrechnungssoftware empfiehlt es sich, den jeweiligen Hersteller zu kontaktieren.
Rückfragen zu sv.net beantwortet der Support von sv.net unter der folgenden Internetadresse www.itsg.de/produkte/sv-net/kontakt-support. Gibt es darüber hinaus Fragen, hilft die „BEA-Hotline“ der Bundesagentur für Arbeit unter der kostenlosen Rufnummer 0800 4 5555 27 weiter. Informationen gibt es außerdem auf der Internetseite www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/bea .

Halbtagsseminar zum Thema Lohnpfändung des UV Kiel e.V.

Zum Ende des Jahres bietet der UV Kiel e. V. ein Halbtags-Seminar zum Thema Lohnpfändung an.

Am 06. Dezember 2022 vermittelt die dortige Verbandsjuristin Martina Geest an einem Vormittag anhand von Praxisbeispielen die rechtlichen Grundlagen und Besonderheiten bei der Bearbeitung einer Lohnpfändung.

Das Seminar findet statt:

Am 06. Dezember 2022, 09.00 - 13.00 Uhr
im Hotel Birke, Martenshofweg 2-8, 24109 Kiel.

Weitere Informationen finden Sie in der Einladung und auf der Homepage, auf der Sie sich für das Seminar anmelden können.

Webinar mit Herrn Kay Madsen Kragh

Einladung zum Webinar / 11.Oktober 2022 / 18.00 – 19.30 Uhr

In der heutigen Zeit wird es für Unternehmen immer schwieriger, freie Ausbildungsplätze adäquat besetzen zu können. Junge Menschen entscheiden sich mehr und mehr für ein Studium und gegen eine Ausbildung. In unserem Webinar am 11. Oktober von 18.00-19.30 Uhr informiert Kay Madsen-Kragh von der Dualen Hochschule Schleswig-Holstein (DHSH) darüber, wie SIE Ausbildung und Studium optimal miteinander kombinieren können. Dahinter steckt die Absicht, Ihnen eine weitere Perspektive für die Gewinnung von Fachkräften zu eröffnen. Durch das zusätzliche Ausbildungsangebot eines dualen Studiums erschließen Sie einen Bewerberkreis, der sich vermutlich nicht auf eine „klassische“ Ausbildung beworben hätte.

Inhalte:

  • Begrüßung und Vorstellung der DHSH und ihres Bildungsangebots
  • Voraussetzungen für ein duales Studium
  • Branchenspezifische Möglichkeiten
  • Bindung der Absolventen
  • Unterstützung der DHSH bei Einführung dieses Ausbildungsweges im Unternehmen/Betrieb
  • Kooperationspartner der DHSH
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Kay Madsen-Kragh

Key Account Manager DHSH

Anmeldungen erbitten wir bis zum 06.10.2022 per Mail an info@uv-oh-ploen.de

Mit besten Grüßen

Hannes Wendroth

25.09.2022
Im Original gezeichnet