Ausbildung in Teilzeit – keine halbe Sache

Im Rahmen der Fachkräftegewinnung mag für Arbeitgeber und Auszubildende das (fiktive) Beispiel einer Migrantin interessant sein: die junge Frau ist Mutter von zwei Kindern, wurde in ihrem Herkunftsland zur Chemielaborantin o.ä. ausgebildet, verfügt inzwischen über die erforderlichen Sprachkenntnisse und möchte eine Ausbildung zur Pharmazeutisch-Kaufmännischen-Assistentin (PKA) absolvieren. Aufgrund der familiären Verpflichtungen scheidet ein „Fulltimejob“ aus. Der Gesetzgeber bietet für derartige Fälle die Option, die wöchentliche Arbeitszeit den individuellen Bedürfnissen angepasst zu reduzieren. Einigen sich beide Seiten z.B. auf eine Teilzeitmodell mit 75% der regulären Arbeitszeit, verlängert sich die Lehrzeit grundsätzlich von drei auf vier Jahre. Aufgepasst: Bei der Verlängerung der Ausbildungszeit hat der Gesetzgeber eine Grenze eingebaut: die Dauer darf höchstens 4,5 Jahre betragen.

Unbenommen von dieser Regelung gilt unverändert, dass die Ausbildungszeit bei besonders leistungsstarken Auszubildenden reduziert werden kann.

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